Ab sofort dürfen nur noch geimpfte oder genesene Personen den Schießstand nutzen. Es gelten die „2G Regeln“. Wir bitten um Verständnis.
Kategorie: News
Nutzung des Schießstandes – 3 G Regel
Liebe Mitglieder, liebe Gäste des Schießstandes,
wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass ein Zugang und die Nutzung des Schießstandes bis auf Weiteres nur unter Beachtung der 3G Regeln möglich ist.
Wir bitten um Ihr Verständnis. Details zur 3G Regel finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung unter:
Geimpft, genesen, getestet: 3G-Regel gilt seit dem 23. August (bundesregierung.de)


Neue Corona-Schutzverordnung
Aktuell auch Bewegungsjagden auf Schalenwild unzulässig – Umweltministerium kündigt aber Erläuterung an
Der Landesjagdverband NRW informiert:
“ Dortmund, 16. Dezember 2020 (LJV NRW). Mit der heutigen Veröffentlichung im Ministerialblatt für NRW ist eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Darin ist die bisherige Regelung zur Durchführbarkeit von Bewegungsjagden auf Schalenwild nicht mehr enthalten. Die Durchführung von Bewegungsjagden auf Schalenwild ist damit vor dem Hintergrund der Corona-Schutzmaßnahmen in NRW derzeit nicht mehr zulässig.
Es wurden aber vom zuständigen Umweltministerium kurzfristig klarstellende Informationen für die Jagd angekündigt. Sobald uns diese vorliegen, werden wir Sie schnellstmöglich über diesen Newsletter, auf unserer Homepage und über die sozialen Kanäle des Landesjagdverbandes NRW informieren.“
Der Hegering Menden wird Sie ebenfalls bei Updates über die Homepage informieren.