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Neue Corona-Schutzverordnung

Aktuell auch Bewegungsjagden auf Schalenwild unzulässig – Umweltministerium kündigt aber Erläuterung an

Der Landesjagdverband NRW informiert:

“ Dortmund, 16. Dezember 2020 (LJV NRW). Mit der heutigen Veröffentlichung im Ministerialblatt für NRW ist eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Darin ist die bisherige Regelung zur Durchführbarkeit von Bewegungsjagden auf Schalenwild nicht mehr enthalten. Die Durchführung von Bewegungsjagden auf Schalenwild ist damit vor dem Hintergrund der Corona-Schutzmaßnahmen in NRW derzeit nicht mehr zulässig.

Es wurden aber vom zuständigen Umweltministerium kurzfristig klarstellende Informationen für die Jagd angekündigt. Sobald uns diese vorliegen, werden wir Sie schnellstmöglich über diesen Newsletter, auf unserer Homepage und über die sozialen Kanäle des Landesjagdverbandes NRW informieren.“

Der Hegering Menden wird Sie ebenfalls bei Updates über die Homepage informieren.

Schießstand geschlossen

Liebe Mitglieder des Hegering Menden, 

aufgrund der aktuellen Corona / COVID-19 Situation bleibt der Schießstand des Hegering Menden ab Montag, dem 02.11.2020 geschlossen.

Die Schließung erfolgt auf Basis der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 30. Oktober 2020.

Sobald der Schießstand wieder öffnet werden wir Sie über unsere Internetseite und den Newsletter informieren.

Bis dahin bitten wir Sie um Verständnis und wünschen Ihnen und Ihren Familien viel Gesundheit.

Herzliche Grüße und Waidmannsheil 
Der Vorstand