Mit Beginn der Drückjagdsaison möchten wir noch einmal auf wichtige Maßnahmen zur Vorbeugung gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) hinweisen.

Gerade bei revierübergreifenden Jagden besteht die Gefahr, dass das Virus über Schuhwerk, Kleidung, Fahrzeuge, Jagdhunde oder Ausrüstung von einem Revier in ein anderes verschleppt wird. Besondere Bedeutung haben dabei Anhaftungen von Schweiß, Gewebe, Aufbruch oder Erdreich.

Konsequente Hygiene und klar geregelte Abläufe sind deshalb ein wichtiger Beitrag zur ASP-Prävention.

Vor der Jagd

Vor Beginn einer Drückjagd sollte geprüft werden, ob für das jeweilige Revier aktuell besondere ASP-Regelungen oder behördliche Anordnungen gelten. Insbesondere in oder in der Nähe von Restriktionszonen können besondere Vorgaben für Jagdausübung, Bergung, Beprobung oder Verbringung von Schwarzwild bestehen.

Zur Vorbereitung gehören insbesondere:

Während der Jagd

Beim Schwarzwild sollte besonders auf krank oder verhaltensauffällig wirkende Stücke geachtet werden.

Wird Fallwild gefunden oder besteht der Verdacht auf ASP, sollte der Fundort möglichst genau dokumentiert und unverzüglich das zuständige Veterinäramt informiert werden. In betroffenen Gebieten werden Beprobung und Bergung von Kadavern durch das zuständige Veterinäramt beziehungsweise die Wildtierseuchenvorsorge organisiert.

Grundsätzlich sollte eine Verschleppung von Schweiß, Gewebe, Aufbruch und sonstigem organischem Material vermieden werden.

Umgang mit erlegtem Schwarzwild

Erlegtes Schwarzwild sollte möglichst geordnet und unter hygienisch kontrollierten Bedingungen versorgt werden.

Dabei sollten insbesondere folgende Punkte beachtet werden:

Für Nordrhein-Westfalen gilt aktuell zusätzlich das landesweite ASP-Monitoring. Das Land bittet darum, bei jedem erlegten Stück Schwarzwild eine EDTA-Blutprobe zur ASP-Untersuchung abzugeben.

Die entsprechenden Probenröhrchen werden über die zuständigen Kreisveterinärämter bereitgestellt; Proben können dort oder an eingerichteten Sammelstellen abgegeben werden.

Nach der Jagd

Nach der Jagd sollten alle Gegenstände gründlich gereinigt werden, die mit Schwarzwild, Schweiß, Aufbruch oder verunreinigtem Erdreich in Berührung gekommen sein können.

Dazu gehören insbesondere:

Das LANUV empfiehlt ausdrücklich die Reinigung und Desinfektion aller Geräte, Fahrzeuge und Personen nach jeder Jagd und besonders nach Jagdreisen.

Nach der mechanischen Reinigung sollte eine geeignete Desinfektion erfolgen.

Als geeignetes Desinfektionsmittel kann beispielsweise Virkon® S eingesetzt werden. Das Mittel ist viruzid und wurde auch hinsichtlich seiner Wirksamkeit gegen das Virus der Afrikanischen Schweinepest geprüft.

Bei der Anwendung sind immer die aktuellen Herstellerangaben zu Konzentration, Einwirkzeit und Anwendungsbereich zu beachten.

Auch Jagdkleidung sollte gewechselt und gereinigt werden.

Jagdhunde, die unmittelbar mit Schwarzwild, Schweiß oder möglicherweise kontaminiertem Gelände in Kontakt gekommen sind, sollten ebenfalls entsprechend gereinigt werden.

Fallwild oder ASP-Verdacht

Bei aufgefundenem Fallwild gilt grundsätzlich:

Nicht unnötig berühren, bergen oder verbringen.

Stattdessen:

Der wichtigste Grundsatz

Die Afrikanische Schweinepest ist für den Menschen ungefährlich, stellt aber eine erhebliche Gefahr für Haus- und Schwarzwild dar.

Sorgfältige Hygiene, Aufmerksamkeit im Revier und das konsequente Einhalten der jeweils geltenden behördlichen Vorgaben leisten einen wichtigen Beitrag dazu, eine mögliche Verschleppung des Virus über Schuhwerk, Kleidung, Fahrzeuge, Jagdhunde und Ausrüstung zu verhindern.

Bitte beachten: Maßgeblich sind immer die aktuell geltenden Vorgaben der zuständigen Veterinärbehörden sowie mögliche Sonderregelungen in bestehenden Restriktionszonen.

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